Aufnahme und Abschluss zweijährige höhere Berufsfachschule
Aufnahme
Die Aufnahme setzt voraus:
- ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe
oder - ein Zeugnis über den mittleren Abschluss (Realschulabschluss/Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule)
oder - ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
In zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch müssen mindestens befriedigende Leistungen nachgewiesen werden, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen.
Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum 30. April das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Anmeldung
Die Aufnahme ist durch die abgebende Schule bzw. den Bewerber/der Bewerberin spätestens am 30. April schriftlich bei der zweijährigen höheren Berufsfachschule zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf in tabellarischer Form,
- ein Lichtbild,
- beglaubigte Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse,
- Aufenthaltsgenehmigung bei Bewerber*innen ausländischer Nationalität.
Abschluss
Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in für das Fremdsprachensekretariat“ zu führen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen höheren Berufsfachschule ist u.U. der Übergang in die Fachoberschule (Organisationsform B) möglich. In der einjährigen Organisationsform B findet der Unterricht in Vollzeitform statt und führt zum Erwerb der Fachhochschulreife.
