Aufnahme und Abschluss Berufsschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)
Aufnahme
Du kannst in BÜA aufgenommen werden, wenn du:
- einen (qualifizierenden) Hauptschulabschluss oder einen berufsorientierten Abschluss oder bislang keinen Hauptschulabschluss hast
- und noch nicht 18 Jahre alt bist (am 01.08. des Bewerbungsjahres)
- und keinen Ausbildungsplatz hast, dich aber intensiv um eine Ausbildung bemüht hast.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt meist über die abgebende Schule bis zur Anmeldefrist am 31. März.
Abschluss
- nach einem Einjährigen Bildungsgang: (qualifizierender) Hauptschulabschluss
- nach einem Zweijährigen Bildungsgang: Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
