Aufnahme und Abschluss Berufsschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)

Aufnahme

Du kannst in BÜA aufgenommen werden, wenn du:

  • einen (qualifizierenden) Hauptschulabschluss oder einen berufsorientierten Abschluss oder bislang keinen Hauptschulabschluss hast
  • und noch nicht 18 Jahre alt bist (am 01.08. des Bewerbungsjahres)
  • und keinen Ausbildungsplatz hast, dich aber intensiv um eine Ausbildung bemüht hast.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt meist über die abgebende Schule bis zur Anmeldefrist am 31. März.

Abschluss

  • nach einem Einjährigen Bildungsgang: (qualifizierender) Hauptschulabschluss
  • nach einem Zweijährigen Bildungsgang: Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)