Aufnahme und Abschluss Berufliches Gymnasium
Aufnahme
Die Aufnahmevoraussetzungen für das Berufliche Gymnasium sind:
- ein Versetzungszeugnis eines Gymnasiums in die Einführungsstufe E1 oder
- ein qualifizierender Realschulabschluss (mittlerer Abschluss) einer Real- oder Gesamtsschule oder der zweijährigen Berufsfachschule oder ein gleichwertiges Zeugnis, das die Durchschnittsnote von besser als befriedigend in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache und einer Naturwissenschaft aufweist (und in den übrigen Fächern im Durchschnitt gleichfalls besser als befriedigende Leistungen) sowie die Eignung der Klassenkonferenz enthält.
- In die Stufe Q1 – Q4 können Bewerber/-innen mit FOS-Abschluss aufgenommen werden, wenn sie die Fachrichtung beibehalten und die Fremdsprachenverpflichtungen erfüllt haben.
Anmeldung
Schüler/Schülerinnen eines 10. bzw. 9. Schuljahres bei G8 müssen einen gewünschten Wechsel rechtzeitig bei der bisher besuchten Schule mitteilen. Nach der dortigen Eignungsfeststellung werden die Bewerbungen mit Zeugniskopien und Gutachten an das Berufliche Gymnasium weitergeleitet – Spätester Eingang für Anmeldungen ist der 15. März.
Schüler/Schülerinnen, die den mittleren Abschluss schon früher erworben haben, melden sich bitte direkt schriftlich im Sekretariat der Max-Eyth-Schule mit den üblichen Unterlagen an – Spätester Eingang für Anmeldungen ist hier ebenso der 15. März.
Abschluss
Die Ausbildung im Beruflichen Gymnasium endet mit der Abiturprüfung. Wer diese besteht, erhält das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, das zum Studium für alle Studienrichtungen an einer Hochschule/Universität in Deutschland befähigt und die Grundlage für qualifizierte Funktionen in der Wirtschaft sein kann.
Die erworbene berufliche Bildung kann auf eine spätere berufliche Ausbildung angerechnet werden, so dass sich die Ausbildungszeit verkürzt.
Bei Verlassen der Schule nach der Stufe Q2 kann bei entsprechenden Leistungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Nach einem weiteren Jahr außerschulischer praktischer Tätigkeit wird dann die allgemeine Fachhochschulreife bestätigt.