Kraftfahrzeugmechatroniker_in
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Kfz-Mechatroniker*innen arbeiten in allen Bereichen der Fahrzeug-Technik, und operieren sowohl auf dem Gebiet der Kfz-Mechanik als auch auf dem der Kfz-Elektronik. Sie analysieren elektrische, elektronische und mechanische Systeme, diagnostizieren Fehler und Funktionsstörungen mit Hilfe computergestützter Mess- und Prüfsysteme. Nach den darauffolgenden Instandsetzungsarbeiten prüfen sie die Funktionen der Fahrzeuge und Teilsysteme und kontrollieren, ob straßenverkehrsrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Außerdem führen sie Umbauarbeiten nach Kundenwunsch und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen durch.
Die Kfz-Mechatroniker-Ausbildung wird in 5 unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten. Die Lernfelder des Rahmenlehrplans unterscheiden sich in den letzten 12 Monaten der Ausbildung je nach gewähltem Schwerpunkt in:
- Motorradtechnik
- Nutzfahrzeugtechnik
- System- und Hochvolttechnik
- Karosserietechnik
- Personenkraftwagentechnik
(Vgl. https://www.azubiyo.de/berufe/kfz-mechatroniker/ (Seite))
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kraftfahrzeugmechatroniker*innen arbeiten in Werkstätten von Reparatur- und Wartungsbetrieben. Sie sind aber auch mobil im Einsatz, wenn Kundenfahrzeuge eine Panne haben.
Welcher Schulabschluss wird für die Ausbildung vorausgesetzt?
Es existiert keine rechtliche Vorschrift. In der Praxis stellen Ausbildungsbetriebe jedoch meistens Schulabgänger*innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre, kann aber auf 3-2,5 Jahre verkürzt werden, wenn die Leistungsvorrausetzungen erfüllt werden.
Die Ausbildung erfolgt dual, an den Lernorten Berufsschule und Ausbildungsbetrieb, ergänzt durch Lehrgänge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten.
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht in der Berufsschule ist in allen Ausbildungsjahren als Teilzeitunterricht organisiert, der je nach Ausbildungsjahr unterschiedlich zeitlich strukturiert ist.
Welcher Abschluss wird erreicht?
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der/ die Geprüfte die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und geht mit einem Anteil von 35% in die Gesamtbewertung ein. Teil 2 erfolgt im 4. Ausbildungsjahr bzw. bei verkürzter Ausbildung vorher und wird mit 65% gewichtet.
Anforderungen:
Sorgfalt, z.B. bei der Vermessung von Fahrzeugkarosserien oder der Prüfung der Funktion elektrischer Bauteile. Verantwortungsbewusstsein z.B. beim Einstellen und Warten sicherheitsrelevanter Bauteile wie Bremssysteme. Handwerkliches Geschick und Auge-Hand-Koordination, z.B. beim Ausbau von Getrieben oder Montieren von Ersatzteilen. Technisches Verständnis, z.B. bei der Ermittlung der Ursachen von Fehlern
(Vgl. https://planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/14799.pdf (PDF))
Mit welchem Verdienst kann man in der Ausbildung rechnen?
Die Vergütung ist je nach geltendem Tarifvertrag unterschiedlich und variiert auch innerhalb der Bundesländer. Im ersten Ausbildungsjahr kann man z.B. in Betrieben die nach Tarif für das Handwerk zahlen, 750-900 Euro, in Betrieben mit Industrie Tarifvertrag bis zu 1050 Euro verdienen. Zum Ende der Ausbildung sind es 800-1085 Euro im Handwerk und bis zu 1200 Euro in der Industrie.
Rechtsgrundlagen
vom 14.06.2013 (BGBl. I S. 1578) / Ausbildungsdauer 42 Monate
Erste VO zur Änderung von Ausbildungsordnungen (Artikel 2) (PDF, 43 kb)
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)