Servicefahrer_in

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Servicefahrer/innen transportieren Waren und händigen sie an Kunden aus. Vor Beginn einer Tour stellen sie die Route zusammen, nehmen Waren und Lieferscheine entgegen, prüfen diese auf Vollständigkeit und beladen ihr Fahrzeug. Dann fahren sie die Ziele in der geplanten Reihenfolge an und übergeben Pakete an die Empfänger, tragen Möbelstücke oder Geräte ins Haus oder transportieren Waren in die Lagerräume. Darüber hinaus beraten sie die Kunden, weisen sie in die Bedienung eines ausgelieferten Geräts ein oder nehmen Reklamationen an. Nach der Auslieferung lassen sie sich Lieferscheine quittieren und nehmen Zahlungen entgegen. Am Ende ihrer Tour entladen sie ihre Fahrzeuge und leiten abgeholte Waren oder nicht zustellbare Sendungen, Aufträge, Lieferpapiere und Belege an die entsprechenden Stellen weiter.

(Quelle: https://planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/33360.pdf (PDF))

Berufliche Tätigkeitsfelder

Servicefahrer/innen finden Beschäftigung in Unternehmen, die Servicedienstleistungen beim Kunden erbringen, z.B. bei Kurierdiensten oder Speditionen, bei Textilunternehmen oder Reinigungsdiensten, aber auch bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen, Sanitätshäusern und sozialen Diensten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer zum/r Servicefahrer/in beträgt 2 Jahre. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Ausbildungszeit unter bestimmten Voraussetzungen auf 1,5 Jahre zu verkürzen.

Unterrichtsorganisation

Bei der kaufmännischen Ausbildung zum/zur Servicefahrer/in handelt es sich um eine duale Ausbildung. Neben der Ausbildung im Betrieb findet die Ausbildung auch in der Berufsschule statt.

Der Unterricht in der Berufsschule findet in Blockform mit einer Dauer von meist 2-3 Wochen statt. Es werden meist 6 Unterrichtsstunden täglich erteilt. Der bundeseinheitliche Lehrplan umfasst 8 Lernfelder, die während der 2 Ausbildungsjahre unterrichtet werden. Neben den Lernfeldern des Rahmenlehrplanes werden Deutsch und Politik unterrichtet.

Zu den aktuellen Phasenplänen

Am Ende eines jeden Halbjahres und am Ende der Ausbildung wird ein Zeugnis erteilt.

Welcher Abschluss wird erreicht?

Der Berufsabschluss zum Servicefahrer/in findet durch die Abschlussprüfungen der IHK statt. Diese Prüfung enthält drei schriftliche Teile (Beförderungsprozesse, Service und Vertrieb, Wirtschaft und Soziales) sowie eine praktische Abschlussprüfung. Zudem findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B.

Auszubildende, die über keinen Schulabschluss verfügen haben die Möglichkeit, mit Abschluss der Ausbildung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zu erlangen.

Auszubildende, die über einen Hauptschulabschluss verfügen, haben die Möglichkeit mit Abschluss der Ausbildung einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zu erlangen.

Rechtsgrundlagen

VO Berufsausbildung zum Servicefahrer/ zur Servicefahrerin (PDF, 88 kb)

vom 22.03.2005 (BGBl. I S. 887) / Ausbildungsdauer 24 Monate

Rahmenlehrplan

Servicefahrer/-in: Service für den Kunden (ARD alpha)