Aufnahme und Abschluss in die Fachoberschule

Aufnahme in die Fachoberschule

Organisationsform A

In der zweijährigen Organisationsform A wird das erste Schuljahr in Teilzeitform absolviert. Das bedeutet, dass unsere Schüler an zwei Tagen in der Schule unterrichtet werden, die übrigen Tage sind sie in einem Betrieb und führen dort ein gelenktes, fachrichtungsbezogenes Praktikum durch. Das zweite Jahr wird in Vollzeitform in der Schule durchgeführt.

Aufnahme

In die Fachoberschule Organisationsform A kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise erbringt:

  1. den mittleren Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch (keins davon mangelhaft) oder die Versetzung in die Einführungsphase (Klasse 11) einer gymnasialen Oberstufe.
    Der mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch:
    • ein Abschlusszeugnis einer Real- oder Gesamtschule oder
    • ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder
    • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
  2. die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
  3. die schriftliche Zusage, dass die fachpraktische Ausbildung sichergestellt ist. (Praktikumsvertrag und Praktikumsplan)
  4. eine Bescheinigung über die Berufsberatung (Agentur für Arbeit) oder Schullaufbahnberatung der abgebenden Schule

Das Anmeldeformular für die Form A, der Praktikantenvertrag und der Praktikumsplan stehen als Download bereit. Bitte verwenden Sie den unten aufgeführten Link.

Die Versetzung

Am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts entscheidet die Klassenkonferenz über die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt. Mindestens ausreichende Leistungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern sowie eine angemessene Berücksichtigung des Praktikums sind hierbei Grundlage.

Organisationsform B

In der einjährigen Organisationsform B findet der Unterricht in Vollzeitform in der Schule statt. Diese Form baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf.

Aufnahme

In die Organisationsform B kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise erbringt:

  1. siehe Voraussetzungen für Organisationsform A und
  2. die Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf oder einer mindestens zweijährigen staatlichen Ausbildung oder einer einschlägigen Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.

Nicht hinreichende Noten im mittleren Abschluss können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit der Durchschnittsnote von mindestens 3,0 oder durch eine staatliche Prüfung eines einschlägig mindestens zweijährigen Ausbildungsberufes mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst mit dem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ersetzt werden.
An die Stelle einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung kann eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf treten.

Das Anmeldeformular für die Form B steht als Download bereit. Bitte verwenden Sie den unten aufgeführten Link.

Der Abschluss

Die Ausbildung in der Fachoberschule (Form A und B) endet mit einer Abschlussprüfung. Fächer der schriftlichen Prüfung sind: Deutsch, Mathematik, Englisch und das Schwerpunktfach. Fächer der mündlichen Prüfung können alle Fächer (Ausnahme Sport) sein.

Wer diese Prüfung besteht, erhält das Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife, das zum Studium an einer Fachhochschule/Gesamthochschule in Deutschland bzw. zu einem Bachelor-Studiengang berechtigt.