Berufsschule

Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist ein Ausbildungs- bzw. Lehrvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb.

In dem Moment, wo ein Ausbildungsvertrag vorliegt, besteht sowohl das Recht als auch die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen. In der Regel meldet der Ausbildungsbetrieb den/die Auszubildende in der zuständigen Berufsschule an.

Welche Schule besucht werden muss, ist abhängig vom Ort bzw. der regionalen Zugehörigkeit des Betriebs zu einer bestimmten Beruflichen Schule. (Konkrete Hinweise welche Orte zum Einzugsgebiet der Max-Eyth-Schule zählen, finden Sie unter dem jeweiligen Beruf)

Die Ausbildung erfolgt sodann an zwei Lernorten, nämlich im Betrieb/Unternehmen oder einer Praxis sowie in der Berufsschule. Der größte praktische Teil der Ausbildung wird in der Regel in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt weitgehend die Berufsschule.

Welcher Abschluss
wird erreicht?

Neben dem Abschluss im jeweiligen Berufsbild kann über einen Gleichstellungsvermerk im Abschlusszeugnis der Berufsschule der Hauptschulabschluss bzw. der Mittlere Abschluss (Realschulabschluss) erworben werden.

Hierzu müssen jeweils die folgenden Kriterien erfüllt werden:

Der Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn

  • vor Ausbildungsbeginn kein Schulabschluss erreicht,
  • die Abschlussprüfung im jeweiligen Beruf bestanden und
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule erteilt wurde

Der Mittlere Abschluss (Realschulabschluss) kann Berufsschüler_innen mit Hauptschulabschluss zuerkannt werden, wenn

verpflichtend:

  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens die Gesamtnote 3,0 erreicht,
  • die Abschlussprüfung im jeweiligen Beruf bestanden wurde,
  • mindestens 80 Stunden Deutsch in der Berufsschule mit mindestens der Note 4 („ausreichend“) abgeschlossen

und wahlweise:

  • 5 Jahre durchgängig Fremdsprachenunterricht nachgewiesen (i. d. R. Englisch) und mit mindestens der Note 4 („ausreichend“) abgeschlossen
    oder
  • Englischprüfung in der Schule (BFS-Prüfung) während der Ausbildungszeit mit mindestens der Note 4 („ausreichend“) abgeschlossen.

In ausgewählten Berufsbildern besteht zudem die Möglichkeit ein Fremdsprachenzertifikat (Seite) zu erwerben.

Noch Fragen?

Wir beraten und informieren gerne.

Ansprechpartner: Jörg Eckert 
Tel.: 0 61 03 – 31 31 67 89 (Sekretariat)
Email: eckert@mes-dreieich.de